Besuch des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Ende November machten sich die Klassen 2 und 3 der Berufsfachschule auf den Weg nach Karlsruhe. Im Unterricht hatten sich alle intensiv mit unserer Verfassung, dem Grundgesetz, beschäftigt. Jetzt wollten wir die Auslegung dieser Grundrechte auch aus der Nähe erleben. Die Richterinnen und Richter des zweiten Senats hatten an diesem Tag darüber zu entscheiden, ob ärztliche Zwangsmaßnahmen nur im Krankenhaus durchgeführt werden dürfen oder nicht. Doch zuerst mussten wir durch eine Passkontrolle, fast wie am Flughafen... Im Sitzungssaal angekommen war die Stimmung sehr achtungsvoll. Alle waren still und warteten auf das Eintreten der Richterinnen und Richter. Als sie dann kamen, mussten alle aufstehen. Die Verlesung des Urteils war sehr herausfordernd. Im Nachhinein stellten viele fest, dass die juristische Fachsprache sehr kompliziert ist und einiges an Übung benötigt, bevor man sie genau versteht. Trotzdem haben wir das Urteil verstanden:
Das Verfassungsgericht sagt, es muss auch Ausnahmen zur Behandlung im Krankenhaus geben! Das sagt die Verfassung lauf Artikel 2 "Die Freiheit der Person". Der Staat muss alles dafür tun, dass es einer Person durch Zwangsmaßnahmen nicht schlechter geht als davor. Also müssen diese auch an anderen Orten als im Krankenhaus erlaubt sein.
Nach der Verhandlung mussten wir uns erst einmal stärken. Zum Abschluss schauten wir uns auf dem Platz der Grundrechte nahe dem Marktplatz um. Die begleitenden Lehrkräften Swantje Bassenberg, Christian Klein und Carolin Matjeka ließen dort den Ausflug ausklingen.