Neue Regelungen ab Montag

Das gilt ab 18. Oktober 2021 ...

Liebe Leserinnen und Leser,

was Medienberichte bereits angekündigt hatten, wurde gestern Nachmittag schriftlich vom Kultusministerium bestätigt:

Ab Montag, den 18. Oktober 2021 wird die Maskenpflicht im Unterricht gelockert. Was bedeutet das für uns?


Abteilungen Sekundarstufe I und Berufliche Bildung:

Für Schülerinnen und Schüler gilt die Maskenpflicht im Klassenzimmer nur noch dann, wenn sie sich bewegen. Sie dürfen die Maske also am Platz absetzen. Wenn sie jedoch beispielsweise zur Tafel, zum Mülleimer oder ins Nebenzimmer laufen, so müssen die Jugendlichen die Maske aufsetzen.

 

Abteilungen Grundschule Hören und Grundschule Sprache

Für die Schülerinnen und Schüler gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht im Klassenzimmer.

 

Auf den Fluren und bei der Fahrt mit dem ÖPNV oder mit der von uns organisierten Schülerbeförderung muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Masken müssen auch dann wieder getragen werden, wenn eine Infektion in der Klasse auftritt oder wenn die Alarmstufe eintritt.

Die Testpflicht gilt weiterhin und nun auch explizit bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z.B. bei Klassenfahrten und bei Ausflügen).

Einzelheiten können Sie gerne dem Schreiben des Ministeriums entnehmen.

 

Ein schönes Wochenende wünscht

das Team der Luise 

 

 

 

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