Erklärung zur Barrierefreiheit

1. Geltungsbereich und Herausgeber

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die öffentlich zugängliche Website www.sbbz-luise.de.

Herausgeber: Land Baden-Württemberg, vertreten durch Luise von Baden, Staatliches Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat, Förderschwerpunkte Hören und Sprache, Schützenhausstr.34,69151 Neckargemünd. Telefon: +496223807-0, E-Mail: poststelle@sbbzint-ngd.kv.bwl.de.

2. Konformitätsstatus

Wir bemühen uns, unsere Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist die Konformität mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Verbindung mit EN301549 und den WCAG2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Aktueller Status: teilweise konform. Einzelne Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei. Details stehen in Abschnitt 5 (bekannte Nichtkonformitäten) sowie Abschnitt 6 (Maßnahmen und Zeitplan).

3. Bewertungsmethode und Prüfdatum

Interne BITV-Selbstbewertung nach den Prüfschritten des BIK BITV-Tests (Web), ergänzt um manuelle Stichprobenprüfungen (Tastaturbedienbarkeit, Screenreader-Durchläufe) und Sichtprüfungen. Prüfdatum: 06.08.2026.

4. Geprüfte repräsentative Seiten und Seitentypen

·    Startseite: https://www.sbbz-luise.de/

·    Erklärung zur Barrierefreiheit: https://www.sbbz-luise.de/barrierefreiheit

·    Impressum & Datenschutz: https://www.sbbz-luise.de/impressum

·    Downloads & Formulare: https://www.sbbz-luise.de/downloads

·    Fotos & Videos: https://www.sbbz-luise.de/fotos-und-videos

·    News-Startseite/Beitragsseiten

5. Ergebnisse der Prüfung – bekannte Nichtkonformitäten und Hinweise

Die folgende Übersicht listet zentrale Prüfschritte der BITV/WCAG mit Beobachtungen, Beispielen und Abhilfemaßnahmen. Die Nummerierung folgt der WCAG2.1 (mit BITV-Entsprechung in Klammern).

Prüfschritt

Beobachtung

Status

Empfohlene Maßnahme

2.4.4 Linkzweck im Kontext (BITV9.2.4.4)

Mehrfach verwendete generische Linktexte wie „MEHR DAZU“ auf der Startseite. Für sich allein genommen sind sie nicht aussagekräftig.

Startseite, Teaser-Abschnitte unter „Frühförderung“, „Schule“, „Internat“, „Dienste“, „Eltern“. https://www.sbbz-luise.de/

Nicht vollständig erfüllt

Sprechende Linktexte verwenden (z. B. „Mehr zu Frühförderung“)

1.4.3 Kontrast (Minimum) (BITV9.1.4.3)

Teaser-/Bannerbereiche auf der Startseite.

Zu prüfen/verbesserungsbedürftig

Farbkontraste für Text/Icons min.4.5:1 (normaler Text) bzw.3:1 (großer Text) sicherstellen; Overlay/Schlagschatten nutzen.

2.1.1 Tastaturbedienbarkeit (BITV9.2.1.1) /2.4.3 Fokus-Reihenfolge (BITV9.2.4.3)

Hauptnavigation, Kontrast-Umschalter, Slideshow/News-Listen.

Zu prüfen

Lückenlos per Tastatur bedienbar machen; sichtbaren Fokuszustand sicherstellen; ESC/Enter/Space unterstützen.

2.4.1 Blöcke überspringen (BITV9.2.4.1)

Kein klar sichtbarer „Zum Inhalt springen“-Link festgestellt.

 

Seiten-Header/Navigation

Nicht nachweisbar

Skip-Link bereitstellen, der Hauptnavigation/Seitenkopf überspringt und den Fokus zum Hauptinhalt setzt.

1.1.1 Textalternativen (BITV9.1.1.1)

News-Bilder mit beschreibenden Alternativtexten vorhanden; dekorative Banner teils ohne Alt-Text (zulässig, wenn rein dekorativ).

 

Start-/Newsseiten, Banner-/Teaserbilder.

Weitgehend erfüllt

Sicherstellen, dass alle inhaltstragenden Bilder sinnvolle Alt-Texte haben; rein dekorative Bilder mit leerem Alt-Attribut markieren.

Barrierefreie Downloads (PDF/Office, EN301549 Kap.10)

Barrierefreiheit der verlinkten PDF-/Office-Dokumente nicht geprüft.

 

https://www.sbbz-luise.de/downloads

Offen/zu prüfen

Dokumente mit Tags, korrekter Lesereihenfolge, Alternativtexten, Lesezeichen/Überschriftenstruktur bereitstellen; barrierefreie Vorlagen etablieren.

 

6. Maßnahmen & Zeitplan

Kurzfristig (0–6 Monate):

·    Aussagekräftige Linktexte einführen und generische „Mehr dazu“-Links überarbeiten.

·    Navigations-Icons korrekt ausblenden bzw. beschriften; sichtbare Fokusrahmen sicherstellen.

·    Untertitel/Transkripte für vorhandene Videos ergänzen; Prüfplan für Downloads entwickeln.

Mittelfristig (6–12 Monate):

·    Barrierefreie PDF-/Office-Vorlagen und Workflows etablieren; bestehende zentrale Dokumente nachrüsten.

·    Umfassende Tastatur- und Screenreader-Tests durchführen; Kontraste in kritischen Bereichen prüfen und anpassen.

Langfristig (12+ Monate):

·    Jährliche Re-Checks nach BITV; Nutzertests mit Personen durchführen, die unterstützende Technologien verwenden.

7. Kompatibilität und technische Spezifikationen

Die Website nutzt HTML, WAI-ARIA, CSS, JavaScript und SVG. Die Prüfung erfolgte mit aktuellen Versionen gängiger Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) sowie mit Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver). Ältere Browser, insbesondere Internet Explorer, werden nicht unterstützt.

Kontrast

Für ein besseres Kontrastverhältnis können Sie das Kontrastsymbol in der obersten Leiste aktivieren.

Auf der Website werden außerdem mehrere Videos eingebunden. Teilweise stehen diese Videos zusätzlich als mp4-Dateien auf einem Server der Einrichtung zur Verfügung.

Schriftgröße und Seitenzoom

Die Darstellung lässt sich mit der Zoomfunktion des Browsers vergrößern oder verkleinern. Die verfügbaren Tastenkombinationen können je nach Betriebssystem und Browser variieren.  Alternativ können Sie die Zoomfunktion in den Einstellungen Ihres Browsers verwenden.

8. Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

E-Mail: poststelle@sbbzint-ngd.kv.bwl.de

Telefon: +496223807-0

Anschrift: Luise von Baden, SBBZ mit Internat, Schützenhausstr.34,69151 Neckargemünd

Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb von14 Kalendertagen zu beantworten.

9. Durchsetzung / Überwachung

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten können Sie die Überwachungs-/Anlaufstellen des Landes kontaktieren:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

10. Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 06.08.2026 auf Grundlage einer BITV-Selbstbewertung erstellt und wird fortlaufend aktualisiert.